Zeitarbeit
Was ist Zeitarbeit
Zeitarbeitunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden. Auf diesen externen Arbeitsplätzen erbringen die Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung. Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch, für sie gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen und in der Regel unbefristeten Arbeitsvertrag. Dieser regelt die allgemein üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie gesetzlichen Kündigungsschutz. Zeitarbeitunternehmen bieten Ihnen deshalb sozial geschützte Arbeitsverhältnisse.
Flächendeckender Tarifvertrag
Seit 01.01.2004 gibt es erstmals einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Zeitarbeit. Er wurde zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) und der Tarifgemeinschaft des DGB aus acht Einzelgewerkschaften am 11. Juni 2003 abgeschlossen. Er regelt die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die in der Zeitarbeit Beschäftigten und behält seine Gültigkeit auch nach dem Zusammenschluss der beiden Branchenverbände BZA und AMP zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP).



