Im Internet wird Klartext geredet
Im Internet wird oft ungefiltert Klartext geredet. Das gilt auch für die mehr als 1,3 Millionen Bewertungen, die man auf Kununu lesen kann. Die muss man nicht unter seinem eigenen Namen veröffentlichen, sondern kann dazu auch ein Pseudonym nutzen. Welche Grenzen gibt es aber, wenn man eine negative Bewertung schreiben will?
Sicher gibt es Situationen, in denen manch einer Lust hat, den Chef unter dem Schutzmantel der Anonymität richtig in die Pfanne zu hauen. Die Bewertungsportale haben aber ein Interesse daran, dass hier nicht nur gepöbelt wird. Kununu verbietet deshalb beispielsweise das Bewerten von Einzelpersonen, etwa des Vorgesetzten. Nur Unternehmen als Ganzes dürfen beurteilt werden. Filter verhindern zudem das Posten von Schimpfwörtern und namentliche Erwähnungen. Beleidigende, rassistische und vulgäre Aussagen sind nicht erlaubt.
Abgesehen davon gelten beim Verfassen von Bewertungen für Internetportale die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sonst bei der Arbeit gelten.
Arbeitgeber können Einspruch erheben
Arbeitgeber müssen sich daher nicht mit jeder Bewertung abfinden. Sie können zum Beispiel Einspruch erheben, wenn bei einer Bewertung der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht berücksichtigt wurde. In vielen Unternehmen ist beispielsweise geregelt, dass man keine Interna ausplaudert – etwa, für welche Kunden man gerade arbeitet. Betriebsgeheimnisse wie etwa die aktuelle Kundenliste, Liquiditätsprobleme oder den Hinweis auf eine geplante Kündigungswelle auszuplaudern ist also beim Verfassen von Bewertungen ein NoGo.
Auch Beschimpfungen sind natürlich tabu.
Faire Kritik ist kein Problem
Eine weitere wichtige Regel ist auch, dass man sich an die Tatsachen hält. Man darf also gerne über Probleme schreiben, die einen genervt haben. Missstände erfinden darf man allerdings nicht. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man einerseits sich an eigene Beobachtungen und Empfindungen hält („Der Chef wirkte auf mich schnell gereizt, wenn ich ihm von einem Problem berichtet habe“) und nicht generalisiert („Der Chef hat alle tyrannisiert“).
Ansonsten darf aber jeder seine Meinung in einem Bewertungsportal frei äußern. Wird dabei nicht beleidigt, sondern korrekt kritisiert, muss ein Arbeitgeber das aushalten. Sogar das eigene Gehalt darf man bei Gehaltsvergleichen wie dem des Bewertungsportals Glassdoor grundsätzlich nennen. Das gilt auch, wenn eine entsprechende Verschwiegenheitsklausel im Vertrag festgeschrieben ist. Die halten Arbeitsrechtler in diesem Fall für unwirksam.
Niemand ist wirklich anonym
Wer die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreitet, riskiert aber, dass sein Beitrag oder sogar er selbst als Nutzer vom Portal gesperrt wird. Zugleich ist man auf Kununu und Co. nur solange anonym, wie man sich an die Regeln hält.
Jeder Besucher, der eine Bewertung abgeben möchte, muss sich nämlich mit einer ordnungsgemäßen Mailadresse registrieren. Einweg-Adressen akzeptiert Kununu nicht. Geschmähte Arbeitgeber können von Bewertungsportalen vor Gericht verlangen, dass sie die Nutzerdaten des Beitragsverfassers herausgeben. Über die bekommt man meist schnell heraus, wer in der realen Welt hinter eine Bewertung steckt. Dann kann ein Frusteintrag sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Kündigung sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Fazit: Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber bei einer Bewertung nicht nur Lob erwarten. Sachliche Kritik zu äußern ist erlaubt, Beschimpfungen und Lügen sind es nicht. Wobei es sich, wie im richtigen Leben, auch im Falle eines Konflikts immer lohnt, fair zu bleiben und Anstand zu wahren.