Smartphone im Job – was ist erlaubt und wo sind die Fallen?

Wir beantworten wichtigen Fragen rund um das Thema Handy am Arbeitsplatz, damit nicht plötzlich eine Abmahnung auf dem Schreibtisch liegt.

Ein Mann sitzt am Laptop und schaut aufs Handy.

Schnell in der Chatgruppe die Verabredung für den Abend zusagen. Dann noch kurz die beste Freundin anrufen und checken, ob das Reisebüro eine Bestätigungs­mail für den nächsten Urlaub geschickt hat. Nichts Außer­gewöhnliches. Unser Smartphone begleitet uns in allen Lebenslagen. Alle 18 Minuten greifen wir zu unserem Handy. Das hat Alexander Markowetz, Informatik­professor an der Uni Bonn, heraus­gefunden. Auch während der Arbeit. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und welche Rechte hat der Chef, wenn er ein Diensthandy gibt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Handy am Arbeitsplatz, damit nicht plötzlich eine Abmahnung oder schlimmsten Falls eine Kündigung auf dem Schreibtisch liegt.

FAQ rund um das Diensthandy

Darf ich mit meinem privaten Smartphone während der Arbeit meine Freunde anrufen?

Viele Mitarbeiter denken, dass das kein Problem wäre. Schließlich verursachen sie keine Kosten. Das ist aber zu kurz gedacht: Denn das Telefonat findet während der Arbeitszeit statt. Und wer für die Arbeits­leistung bezahlt, kann auch erwarten, dass während dieser Zeit keine privaten Angelegen­heiten erledigt werden. Der Anruf bei der Freundin muss also bis zum Feier­abend warten oder während der Pause erledigt werden. Das gilt auch für Mails und WhatsApp-Nachrichten. Diese solltet Sie lieber außerhalb der Arbeits­zeit beantworten.

Darf mein Chef von mir verlangen, dass ich mein privates Smartphone auch beruflich nutzen soll?

Hier gibt es ein eindeutiges Nein. Arbeit­geber sind grundsätzlich verpflichtet, alle nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die Ihr zum Arbeiten braucht. Also darf der Chef nicht verlangen, dass private Smartphones für dienstliche Gespräche zu nutzen sind. Jedoch, es gibt eine Ausnahme: bei nicht vorher­sehbaren Situationen oder betrieblichen Notfällen. Dann ist auch mit dem privaten Handy zu telefonieren. Die anfallenden Verbindungs­kosten können Sie beim Chef einreichen.

Muss ich meinem Chef meine private Handynummer geben?

Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, seine private Handy­nummer zur Verfügung zu stellen. Wenn es dem Arbeit­geber wichtig ist, Sie besser zu erreichen, wird er Ihnen vermutlich ohnehin ein Dienst­handy geben.

Darf ich eigentlich ein Dienst­handy ablehnen?

Nein. Wenn es die Firma für nötig hält, kann sie ihre Mitarbeiter mit Dienst­handys ausstatten – egal ob die Angestellten das wollen oder nicht. Einschalten muss man das Gerät aber nur während der Arbeitszeit. 

Bedeutet das, dass ich nach Feierabend nicht mehr über mein dienstliches Handy erreichbar sein muss?

Keine Sorge: Das Arbeitsrecht ist eindeutig. Sie müssen nicht erreichbar sein. Zwischen den Arbeits­tagen müsst Sie sogar eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben – und zwar ohne Unterbrechung. Ausnahmen sind natürlich Rufbereitschaft oder Bereitschafts­dienste.

Darf ich andererseits nach Feierabend auch mein dienstliches Handy privat nutzen?

Das ist vertraglich geregelt. Wenn der Arbeitgeber ein reines Diensthandy zur Verfügung stellt, darf dies auch nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Und daran sollten Sie sich auch halten, um eine Abmahnung zu vermeiden. Wenn das Handy auch privat genutzt werden darf, wählen viele Firmen Flatrate-Tarife. Telefonate nach Feier­abend verursachen dann keine weiteren Kosten. 

Kann ich mein Smartphone, von den Steuer absetzen, wenn ich es dienstlich nutze?

Ja. Es ist möglich, eine Pauschale oder Schätzwert bei der Lohn­steuer­erklärung geltend zu machen. Jedoch nur, wenn der Arbeitgeber nicht diese Kosten übernimmt. 

Darf mein Arbeitgeber mein Smartphone kontrollieren?­

Nein. Auch nicht, wenn der Chef die Rechnung bezahlt. Er darf beispiels­weise keine Telefonate mithören oder aufnehmen. Letzteres ist sogar strafbar. Zudem gilt das Fernmelde­geheimnis. Im Klartext: der Chef darf nicht kontrollieren, was mit dem Telefon gemacht wird. Anders ist es bei den reinen Diensthandys. Wenn Sie die nicht auch privat nutzen dürft, kann der Chef prüfen, ob Sie sich an die Regeln halten und wirklich keine Privat­gespräche führen.

Wie sieht es mit der GPS-Ortung aus? Ist die durch den Arbeitgeber erlaubt?

Viele Diensthandys können geortet werden. Das muss der Chef aber seinen Mitarbeitern sagen. Und diese müssen der Nutzung der GPS-Funktion auch zustimmen. Ansonsten ist die Ortung nicht zulässig. Denn die Standort­überwachung ist ein Eingriff in die Privatsphäre und Persönlichkeits­rechte des Mitarbeiters.

Wie sieht ein Smartphone-Knigge für die Arbeit aus?

Auch wenn das private Smartphone auf dem Schreibtisch geduldet wird, sollten Sie ein paar Tipps befolgen:

#1 Das Smartphone sollte immer auf lautlos gestellt sein, sodass die Kollegen bei eingehenden Anrufen oder Nachrichten nicht aus ihrer Arbeit gerissen werden.

#2 Verlassen Sie für Privat­gespräche kurz das Büro.

#3 Nehmen Sie Ihr Handy nicht zu Meetings mit, damit Sie sich voll und ganz auf die Gespräche konzentrieren können.

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