Was heißt Tarifautonomie und warum brauchen wir das?
Ein Artikel von Olaf Broermann
Die Tarifautonomie beruht auf Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes. Darin wird jedem das Recht zugesichert, sich „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Konkretisiert wird die Tarifautonomie durch das Tarifvertragsgesetz. Dieses schreibt beispielsweise vor, dass ein Tarif für alle Mitglieder der Tarifvertragsparteien bindend ist.
Hinter der Tarifautonomie steckt das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass jeder so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden und handeln sollte, wenn nötig vertreten durch eine Gruppe (hier im Fall die Tarifparteien) – um zu verhindern, dass eine größere Gruppe oder Organisation (etwa der Staat) etwas verordnet, das nicht im Interesse der Individuen bzw. kleineren Gruppen ist. Deshalb überlässt die Politik die Tarifverhandlungen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die die speziellen Gegebenheiten ihrer jeweiligen Branchen selbst am besten kennen.
Pläne der Gesetzgeber bedeuten Eingriff in die Tarifautonomie
Im Bereich der Zeitarbeit gibt es nun allerdings Pläne der Großen Koalition, die diesem Prinzip zuwider laufen. Denn SPD und CDU/CSU haben in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem vereinbart, dass Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten Arbeitseinsatz den gleichen Lohn erhalten sollen wie vergleichbare Stammmitarbeiter („Equal Pay“). Wenn dies umgesetzt wird, stellt es einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar. Denn es gibt längst Tarifvereinbarungen zur stufenweisen Annäherung und Angleichung der Löhne von Zeit- und Stammarbeitnehmern, die für einzelne Branchen ausgehandelt wurden. Siehe dazu unseren Artikel über die Branchentarifzuschläge . Ein gesetzliches Equal Pay würde diese überflüssig machen. Dies wäre also eine Einmischung des Staates, die der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie widerspricht. Sollte das Gesetz kommen, müsste durch eine so genannte Öffnungsklausel sichergestellt sein, dass Branchentarifverträge dadurch nicht ausgehebelt werden.