Bei Manpower profitieren Sie von einem fairen Vergütungssystem

Alle aktuellen Regelungen zur Zeitarbeit basieren auf dem einheitlichen GVP/DGB-Tarifwerk, das seit dem 1. Januar 2026 gilt. Es sorgt für transparente und einheitliche Standards in der gesamten Branche. Der Tarifvertrag regelt die Vergütung und Entgeltstruktur, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Arbeitsbedingungen sowie Branchenzuschläge je nach Einsatzbereich.

Zum GVP-Tarifwerk

GVP-Tarifwerk der Zeitarbeit – fair, transparent, einheitlich

Was ist das GVP-Tarifwerk?

Das GVP-Tarifwerk ist die seit 1. Januar 2026 gültige tarifliche Grundlage für die Zeitarbeit in Deutschland. Es löst die bisherigen Tarif­werke von iGZ und BAP vollständig ab und schafft ein einheitliches, transparentes und verlässliches Tarif­gefüge für Personal­dienst­leister, Kunden­unter­nehmen und Mitarbeitende.

Das Tarifwerk wurde zwischen dem Gesamt­verband der Personal­dienst­leister (GVP) und den DGB-Gewerk­schaften vereinbart und bildet die Basis für faire Arbeits­bedingungen, klare Entgelt­strukturen und planbare Personal­einsätze in der Zeitarbeit.­

Welche Inhalte umfasst das GVP-Tarifwerk?

Das GVP-Tarifwerk besteht aus mehreren zentralen Tarif­verträgen:


  • Mantel­tarif­vertrag (MTV) – Regelungen zu Arbeits­zeit, Urlaub, Zuschlägen und Kündigung
  • Entgelt­rahmen­tarifvertrag (ERTV) – Eingruppierung und Tätigkeits­merkmale
  • Entgelt­tarif­vertrag (ETV) – Festlegung der tariflichen Stunden­löhne
  • Branchen­zuschlags­tarif­verträge – Zuschläge bei längeren Einsätzen in bestimmten Branchen

Diese Struktur sorgt für Nach­vollzieh­barkeit, Vergleich­barkeit und Rechts­sicherheit.

Welche Arbeitszeit­modelle sind im Tarifwerk vorgesehen?

Grundsätzlich gilt das verstetigte Arbeits­zeit­modell als Regel­modell. Es ermöglicht unbefristete und befristete Arbeits­verhält­nisse (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) mit gleich­mäßiger Entgelt­zahlung – auch in einsatz­freien Zeiten.

Daneben existiert ein variables Arbeits­zeit­modell, das ausschließlich für ehemalige iGZ Mitglieder im Rahmen einer Übergangs­regelung angewendet werden darf.

Tarifliche Branchenzuschläge gemäß GVP/DGB

Für viele Einsatz­branchen gelten tarifliche Branchen­zuschläge gemäß dem aktuellen GVP/DGB-Tarifwerk. Diese Zuschläge ergänzen den Tariflohn in der Zeitarbeit und sorgen für eine schritt­weise Annäherung an die Vergütung der Stamm­beleg­schaft im Einsatz­unter­nehmen.

Die Höhe der Zuschläge steigt in der Regel mit der Einsatz­dauer im selben Kunden­unter­nehmen und wird nach festgelegten Stufen berechnet.

Wichtige Punkte:

  • Branchen­zuschläge gelten für ausgewählte Branchen (z. B. Metall- und Elektro­industrie, Chemie, Kunststoff, Logistik)
  • Voraussetzung ist ein ununter­brochener Einsatz im selben Unter­nehmen
  • Die konkrete Zuordnung erfolgt vor Beginn des Einsatzes
  • Zuschläge gelten ausschließlich für die Arbeit­nehmer­überlassung

> Weitere Informationen zu den aktuellen Branchenzuschlägen.