Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Personal­dienst­leistungs­unternehmen (auch Zeitarbeits­firma genannt) seine Mitarbeiter bei anderen Unternehmen einsetzt bzw. diesen „überlässt”, damit sie dort ihrer Arbeit nachgehen können. So kann eine Person, die ihr Gehalt dauerhaft von einem Personal­dienst­leister erhält, immer wieder flexibel freie Stellen in unterschied­lichen Firmen besetzen. Rechte, Pflichten und Regelungen, wie u. a. zum „Equal Pay”, sind im Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz festgeschrieben. Damit ist die Arbeitnehmer­überlassung (auch als Zeitarbeit, Leiharbeit, Personal­leasing oder Personal­überlassung bezeichnet) heute eine sichere Alternative für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitnehmer

Menschen, die im Modell der Arbeitnehmer­überlassung arbeiten, auch Zeitarbeit­nehmer genannt, können durch verschiedene Einsätze bei einer Vielzahl von Firmen arbeiten. Sie werden dort eingesetzt, wo ihre Fähigkeiten gebraucht werden. In der Regel steigen ihre Qualifikation und Berufs­erfahrungen mit jedem Einsatz, was sie für Arbeitgeber und den Arbeits­markt attraktiver werden lässt.


Oft werden Zeitarbeitnehmer von Kunden der Zeitarbeits­firma übernommen. Somit bietet die Arbeitnehmer­überlassung vielen Menschen – ohne lange Jobsuche und viele Bewerbungen – gute Einstiegs­möglichkeiten und langfristige Jobperspektiven.

Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitgeber

Für Unternehmen ist die Arbeitnehmerüberlassung interessant, wenn sie kurzzeitige Personalengpässe überbrücken müssen, saisonale Projekte oder Produktionsspitzen haben und deshalb nur temporär mehr Mitarbeiter benötigen.


In der Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister sparen sich Arbeitgeber aufwendiges Recruiting, behalten die nötige Flexibilität, entlasten ihre Stammbelegschaft und bekommen oft auch neue Impulse durch die Zeitarbeitnehmer.

Arbeitnehmerüberlassung bei Manpower

Manpower ist ein klassischer Personal­dienstleister und arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der Arbeitnehmer­überlassung.

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