Weitere Informationen zu Zeitarbeit
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt: Arbeitszeiten, Gehaltsregelungen, Zuschläge, Urlaubstage, Weihnachtsgeld etc.
Branchentarifzuschläge sind in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt und sollen Lohndifferenzen zwischen Arbeitnehmern und Zeitarbeitnehmern innerhalb eines Unternehmens ausgleichen.
Befristungen und Überlassungsdauer
Zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer besteht ein normales Arbeitsverhältnis. Dieses ist in der Regel unbefristet. Der Zeitarbeitnehmer kann bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden und bleibt auch zwischen verschiedenen Arbeitseinsätzen und -orten (Nichteinsatzzeiten) regulär bei seinem Personaldienstleister beschäftigt.
Als Überlassungsdauer wird die Zeit bezeichnet, in der ein Zeitarbeitnehmer einem anderen Unternehmen überlassen wird. Leiharbeitnehmer dürfen maximal 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher tätig sein. Nicht selten werden Zeitarbeitnehmer auch von den Kundenunternehmen in eine Festanstellung übernommen.