Wie weit darf private E-Mail-Nutzung gehen?

Eine private E-Mail über den Dienst-PC ist schnell verschickt. Nicht überall ein gerne gesehenes Thema. Hier erfahren Sie alles über private E-Mails bei der Arbeit.

Mann sitzt vor PC Screens. Blickt und zeigt auf einen

"Schatz, heute wird es leider später.“ Eine private E-Mail über den Dienst-PC ist schnell verschickt. In den meisten Betrieben ist das auch kein Problem oder sogar ausdrücklich erlaubt. Wer allerdings nicht möchte, dass der Arbeitgeber private Dinge erfährt, der sollte vorsichtig sein.

Wichtiges zum Thema private E-Mails bei der Arbeit.

Wie die Sache mit den privaten E-Mails meistens geregelt ist

Viele Unternehmen erlauben die private Nutzung von E-Mails und halten das im Arbeitsvertrag fest. Ist dort oder in sonstigen Betriebsvereinbarungen gar nichts geregelt, können Sie davon ausgehen, dass eine private Nutzung geduldet wird. Wenn Deine Firma nicht innerhalb von drei oder sechs Monaten mal nachfragt, können Sie die Erlaubnis voraussetzen. Eine nachträgliche Kündigung wegen privater Nutzung des E-Mail-Kontos ist dann jedenfalls kaum noch durchsetzbar. Mitlesen darf der Arbeitgeber Ihre E-Mails nicht.

Warum manche Arbeitgeber etwas gegen private E-Mails haben

Manche Arbeitsverträge schließen eine private Nutzung des E-Mail-Kontos kategorisch aus. Was für Mitarbeiter kleinlich klingt, hat einen einfachen Grund: Für Ihre Arbeitgeber ist die Rechtslage kompliziert. Sie müssen das Fernmeldegeheimnis einhalten. Das heißt zum Beispiel, dass Geschäftsführer sich theoretisch schon strafbar machen, wenn Ihre privaten E-Mails von der Urlaubsvertretung gelesen werden. Es ist also keinesfalls Schikane, wenn der Betrieb hier stur bleibt, sondern Selbstschutz.

Welche E-Mails der Arbeitgeber lesen darf

Ist die private E-Mail-Nutzung ausdrücklich verboten, kann der Arbeitgeber sämtliche eingehende Nachrichten wie Geschäftspost behandeln und jederzeit einsehen. Er darf zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und seiner IT-Sicherheit stichprobenartig die E-Mails in seinem Unternehmen überprüfen. Es werden also auch dann nicht alle E-Mails automatisch überwacht und mitgelesen.

Welche privaten E-Mails immer erlaubt sind

Egal, ob bei Ihnen die private Nutzung des E-Mail-Kontos verboten oder erlaubt ist. Private Nachrichten dürfen Sie immer verschicken, wenn es um dienstliche Dinge geht. Zum Beispiel, wenn Sie Ihrem Partner mitteilen müssen, dass Sie wegen der Arbeit später nach Hause kommen, oder wenn ein Meeting so lange dauert, dass Sie einen privaten Termin nicht einhalten können. Auch die Abstimmung mit der Mitfahrgelegenheit unter den Kollegen gehört dazu.

3 Tipps für die private E-Mail-Nutzung

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie …

  • sich vom Betriebsrat oder der Personalabteilung schriftlich bestätigen lassen, welche Regelung in Ihrem Betrieb herrscht und was das für Sie persönlich heißt.
  • Ihre private E-Mail-Kommunikation auf ein Minimum beschränken und auf Ihre Freizeit verlegen.
  • Private E-Mails mit betrieblicher Begründung als solche schon im Betreff kennzeichnen.

Fazit: Am besten fragen Sie offen nach, wenn Ihnen unklar ist, wie das Thema private E-Mails bei Ihnen geregelt ist.