Es ist schnell passiert: Ein wackliges Regal, ein unachtsamer Kollege oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen können innerhalb weniger Augenblicke einen schlimmen Arbeitsunfall verursachen! Wie müssen Sie in solchen Situationen handeln? Und ab wann handelt es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall?
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu einem Arbeitsunfall.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist komplizierter als Sie vielleicht denken. Es handelt sich dabei um ein Unglück, das versicherte Personen während einer versicherten Tätigkeit erleiden. Wenn Sie sich beispielsweise beim Verladen großer Gegenstände die Hand verletzen, ist das ein Arbeitsunfall. In diesem Fall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Auch der direkte Weg von Ihrem Zuhause zum Arbeitsplatz und zurück ist versichert. Das gilt auch, wenn Sie sich mittags im Supermarkt ein belegtes Brötchen holen. Sobald Sie jedoch einen Umweg zur Lotto-Annahmestelle machen oder im Supermarkt noch privat für den Feierabend einkaufen, sind Sie nicht mehr versichert! Dies gilt auch, wenn das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss stand.
Wer ist wann versichert?
Der Kreis der Versicherten ist groß. Auch Ihre Kinder in der Schule gehören dazu. Wenn sich Ihr Sohn im Sportunterricht einen Arm brechen sollte, zählt das als Arbeitsunfall. Ebenso genießen Menschen, die nach einem Autounfall Erste Hilfe geleistet haben, Versicherungsschutz. Ein Arbeitsunfall muss nicht zwangsweise an Ihrem Arbeitsplatz passieren. Bei sogenannten Wegeunfällen, die auf dem direkten Weg zur Arbeit geschehen, greift die gesetzliche Unfallversicherung genauso. Selbst Verletzungen, die während des Betriebssports auftreten, fallen unter diesen gesetzlichen Versicherungsschutz.
Was tun nach einem Arbeitsunfall?
Laut Statista liegt die jährliche Anzahl krankheitsbedingter Fehltage je Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2021 krankheitsbedingt bei 11,2 Tage (im Durchschnitt). Dazu zählen auch Arbeitsunfälle, die es leider immer wieder gibt. Wenn Sie selbst betroffen sind, ist es am wichtigsten, dass Sie ärztlich versorgt werden. Dafür müssen Sie schnellstmöglich einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen oder sich im Zweifel dorthin bringen lassen. Diese Ärzte sind in der Regel auf Unfallchirurgie und Orthopädie spezialisiert. Zudem haben sie ihre Qualifikation für die Behandlung von Unfällen gegenüber der Berufsgenossenschaft nachgewiesen.
Der Besuch eines Durchgangsarztes ist nötig, damit Sie Ihren Versicherungsschutz behalten und die Lohnfortzahlung gesichert ist. Der Gang zum Hausarzt reicht nicht aus. Zudem muss Ihr Arbeitgeber den Unfall bei der Berufsgenossenschaft melden, wenn Sie voraussichtlich länger als drei Tage arbeitsunfähig sein werden. Diese Unfallanzeige ist sehr wichtig, damit die Betreuung durch die Berufsgenossenschaft einsetzen kann. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Arbeitgeber seiner Meldepflicht nachkommt.
Wie lässt sich ein Unfall vermeiden?
Um Unfälle zu vermeiden, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Sie und Ihr Arbeitgeber treffen können und müssen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, mögliche Gefahren an Ihrem Arbeitsplatz festzustellen. Wenn es Mängel gibt, muss er entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese potenziellen Gefahren zu minimieren. Lassen sich diese weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen vermeiden, muss Ihr Arbeitgeber entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Sie sind wiederum verpflichtet, diese persönliche Schutzausrüstung (PSA) auch ordnungsgemäß zu tragen. Dazu zählen je nach Gefahrenlage eine Schutzbrille, Sicherheitsschuhe oder ein Kopfschutz. Ihre Ausrüstung sollten Sie vor jedem Tragen kurz auf ihre Funktionalität überprüfen.

