Das Arbeitszeugnis richtig verstehen

Ein Muss in Ihrer Bewerbung ist ein aussage­kräftiges Arbeitszeugnis. Wie Sie Ihr Zeugnis erhalten und was die geheimen Formulierungen bedeuten, lesen Sie hier. 

Nahaufnahme: Frau hält Arbeitszeugnis vor ihr Gesicht

Neben Anschreiben und Lebenslauf sind Arbeits­zeugnisse ein MUSS in Ihrer Bewerbung. Je nachdem, für wie viele Arbeitgeber Sie schon beschäftigt waren, ist es nicht schlimm, auf Zeugnisse für kurze oder lang zurück­liegende Beschäftigungen und Praktika zu verzichten. Trotzdem gilt: Je mehr aussage­kräftige Arbeits­zeugnisse Sie vorweisen können, umso besser. Für einen Berufs­anfänger ist daher ein erstes Praktikums­zeugnis schon von großem Wert.

Das Arbeitszeugnis – zentraler Baustein für Ihre Bewerbung

Ihnen fehlt ein Arbeitszeugnis? Es kommt hin und wieder vor, dass Arbeitgeber schlicht vergessen, eines auszustellen oder sich viel Zeit damit lassen. Wissenswert: Sie haben als Beschäftigter einen Rechts­anspruch darauf, ein Zeugnis zu erhalten, und zwar ab dem Tag der Kündigung. Schließlich brauchen Sie möglichst aktuelle Zeugnisse, wenn Sie sich (neu) bewerben. Auch wenn Sie schon länger aus einem Betrieb ausgeschieden sind und bisher noch kein Zeugnis von dort haben, sollten Sie deshalb nachträglich eines anfordern. Dabei muss das Zeugnis zumindest Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten.

Auch aus einem ungekündigten Arbeits­verhältnis, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem aktuellen Arbeit­geber ein Zwischen­zeugnis einzufordern, ohne dass Sie dabei dem Chef sagen müssen, dass Sie auf der Suche nach einem neuen Job sind. Gute Gelegenheiten für ein Zwischen­zeugnis sind beispielsweise, wenn Sie einen neuen Vorgesetzten bekommen, wenn Sie selbst die Position innerhalb der Firma wechseln oder bevor Sie in Elternzeit gehen.

Geheimcodes in Zeugnissen

Bestimmt haben Sie auch schon gehört oder gelesen, dass viele Formulierungen in Arbeits­zeugnissen wie Codes sind, die Schulnoten entsprechen. Das ist korrekt – einen spannenden Artikel dazu hat etwa Karrierebibel veröffentlicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kritik an Ihrem Verhalten oder an der Arbeits­weise im Zeugnis nicht direkt formuliert werden darf. Stattdessen kommt sie zum Beispiel dadurch zum Ausdruck, dass ein besonderes Lob ausbleibt. Beispiel: Die Formulierung „…stets zur vollsten Zufriedenheit…“ entspricht der Schulnote 1, ein „Er hat sich bemüht“ dagegen der Schulnote 6. Ein Verweis auf die „Geselligkeit“ des Mitarbeiters ist im Allgemeinen ein versteckter Hinweis auf dessen Alkoholkonsum, eine Grußformel wie „Wir wünschen ihm Gesundheit!“ deutet auf jemanden hin, der auffällig oft krankgeschrieben war.

Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Arbeitszeugnis ist fehlerhaft oder unvollständig, sollten Sie dies offen ansprechen und Ihren Arbeitgeber bitten, es zu korrigieren beziehungs­weise zu ergänzen. Ein tatsächlich falsches oder gar diskriminierendes Zeugnis sollten sie nicht akzeptieren und zur Not einen Anwalt einschalten. Das Zeugnis sollte beispiels­weise alle zentralen Tätigkeiten aufführen, die Sie übernommen haben, damit es für zukünftige Chefs aussagekräftig ist. Viele Arbeitgeber räumen ihren Angestellten auch die Möglichkeit ein, das Zeugnis selbst zu formulieren und lediglich zur Unterschrift vorzulegen.

Für Ihre Bewerbung drücken wir Ihnen die Daumen!