Der Kollege schneidet mit einem Cuttermesser ein Kabel, bekommt es aber nicht durch, wird wütend, hält es schließlich falsch und rutscht ab. Schon ist es passiert. Er hat sich geschnitten oder mit der Spitze gestochen.
Laut Statista wurden in Deutschland nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2021 etwa 804.774 Arbeitsunfälle gemeldet. 1992 waren es noch 1,8 Millionen Unfälle.
Das ist vor allem der verschärften Regelung und Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu verdanken sowie Fortschritte im betriebsinternen Gesundheitsmanagement. Damit ist die Anzahl zwar so niedrig wie noch nie, aber trotzdem immer noch sehr hoch. Das Arbeitsschutzgesetz soll diese Unfälle verhindern.
Welche Schutzmaßnahmen muss Ihr Arbeitgeber treffen und was haben Sie zu beachten
Unfälle vermeiden
Das Arbeitsschutzgesetz regelt in Deutschland die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die dort enthaltenen Vorschriften sollen dabei helfen, Unfälle während der Arbeitszeit zu vermeiden und menschengerechte Arbeitsbedingungen schaffen. Dazu zählt zum Beispiel, dass Sie nicht ständig bei der Arbeit über- oder unterfordert sind. Das Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass ein gutes Arbeitsverhältnis überhaupt erst entstehen kann. Dazu gibt es jede Menge Verordnungen wie zum Beispiel zum Lärmschutz oder für den Umgang mit Gefahrstoffen, die das Gesetz noch genauer beschreiben.
Gefahren frühzeitig erkennen
Laut Arbeitsschutzgesetz ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu entdecken und im Zweifel notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Eine solche Gefahrenquelle ist zum Beispiel ein meterhohes, wackliges Regal. Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass dieses Regal niemandem gefährlich wird, indem er es fest an der Wand anbringt oder gegebenenfalls ein neues kauft.
Dieser Vorgang nennt sich Gefährdungsbeurteilung und ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Dabei geht es nicht nur um Gefahren durch herunterfallende Gegenstände oder kaputte Geräte, sondern ausdrücklich auch um psychische Faktoren. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob Sie unter ständigem Zeitdruck oder überwiegend allein arbeiten und die Kolleg*innen nie sehen. Die genaue Durchführung dieser Beurteilung ist im Gesetz nicht genau beschrieben. Es gibt also kein festgelegtes Vorgehen, dafür aber sieben Schritte, an denen sich Arbeitgeber orientieren können.
Zusätzlich hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Leitlinie für die Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Verstöße gegen den Arbeitsschutz werden mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet. Wird durch eine vorsätzliche Handlung das Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist es sogar möglich, dass der Verantwortliche ins Gefängnis muss – für bis zu einem Jahr. Ihr Chef ist außerdem dazu verpflichtet, Sie und die Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aufzuklären.
Ihre Pflichten …
Wenn Ihr Arbeitgeber mögliche Gefahrenquellen erkannt hat, muss er entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, um Sie und Ihre Kolleg*innen zu schützen. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung. Dazu zählen Sicherheitsschuhe, Atemschutz oder ein Schutzhelm. Die Ausrüstung richtet sich logischerweise danach, was Sie auf der Arbeit zu tun haben. Laut Arbeitsschutzgesetz sind Sie verpflichtet, diese Schutzkleidung auch zu tragen. Tun Sie das trotzdem nicht, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Im Gesetz steht auch, dass Sie Maschinen, Geräte und Transportmittel nur so verwenden dürfen, wie es vorgeschrieben ist. Dass Sie ein Rennen mit Ihrem Gabelstapler gegen einen anderen Kollegen fahren, ist also nicht gerade die beste Idee. Außerdem müssen Sie Ihren Chef sofort informieren, wenn Ihnen selbst Dinge auffallen, die gefährlich werden könnten
Ihre Rechte ...
Aber auch wenn von einer alten Maschine noch keine Gefahr ausgeht, haben Sie jederzeit das Recht, beim Betriebsrat oder direkt bei Ihrem Vorgesetzten Verbesserungsvorschläge zu machen. Wenn Sie konkrete Beweise haben, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen und Ihr Betrieb trotzdem nichts unternimmt, dürfen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Das Gesetz garantiert, dass Ihnen daraus kein Nachteil entstehen darf.
Verletzungsrisiko minimieren
Doch allen Maßnahmen und Gesetzen zum Trotz gibt es immer wieder Arbeitsunfälle mit teils schweren Verletzungen. Viele Unfälle passieren, weil jemand müde oder unkonzentriert ist oder eine Situation falsch einschätzt. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollten Sie bei solchen oder ähnlichen Anzeichen eine kurze Pause einlegen oder Kolleg*innen bitten, Sie bei Ihrer Aufgabe zu unterstützen. Vorsicht ist schließlich besser als Nachsicht. Sollte es trotzdem zu einem Unfall kommen, haben Sie jetzt einige Informationen darüber, was Sie zu tun haben.

