Weitere Informationen zu Equal Pay
Tarifliches Equal Pay
In Branchen mit Tarifvertrag und Branchenzuschlägen werden die Gehälter von Zeitarbeitnehmern schrittweise nach sechswöchiger Beschäftigung im gleichen Kundenunternehmen angepasst. Die gestaffelten Erhöhungen richten sich dabei nach der Einsatzdauer. Nach 15 Monaten tritt die Gleichstellung in der Bezahlung in Tarifverträgen mit Branchenzuschlägen in Kraft.
Im Falle eines Tarifvertrages ohne Branchenzuschläge profitieren die Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung nach neunmonatiger Einsatzzeit von Equal Pay.
Gesetzliches Equal Pay (ohne Tarifvertrag)
Liegt kein Tarifvertrag vor, greift das gesetzliche Equal Pay nach § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Hiernach erhält der Zeitarbeitnehmer ab dem 10. Monat eine gleichwertige Bezahlung wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer. Die neunmonatige Beschäftigung gilt auch, wenn zwischen den Einsätzen eine Unterbrechung bestand, sofern diese nicht mehr als drei Monate betrug. Mit dem gesetzlichen Equal Pay sollen diejenigen Zeitarbeitnehmer geschützt werden, die von keinem Tarifvertrag profitieren.