Papa macht Pause: Die ersten Monate mit Baby sind aufregend, schön und viel zu schnell vorbei. Deshalb wollen auch viele Väter von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen. Dabei stoßen Väter leider noch zu häufig auf Unverständnis und Ablehnung bei so manchen Vorgesetzten. Wir haben für Sie praktische und rechtliche Tipps zusammen gestellt, um Ihren Anspruch auf Elternzeit durchzusetzen und auch in Ruhe genießen zu können.
Tipps für den Anspruch auf Elternzeit
Gut geplant ist halb gewonnen
Rechtlich gesehen haben Sie bis sieben Wochen vor dem geplanten Antritt der Elternzeit die Möglichkeit, Ihrem Arbeitgeber Bescheid zu geben. Doch besser ist es, Sie informieren Ihren Chef gleich, nachdem Sie sich mit Ihrer Partnerin geeinigt haben, ob, wann und wie lange Sie für das Kind Pause vom Job machen möchten. So haben alle genug Zeit, um sich auf Ihre Abwesenheit vorzubereiten. Zwar darf der Arbeitgeber Ihnen in der Elternzeit nicht kündigen, doch Sie möchten sicher auch danach noch mit gutem Gewissen in Ihren Job zurückkehren. Es ist also ratsam, auch während des “Vaterschaftsurlaubs” Kontakt zu Ihren Kollegen zu halten.
Zusammen mehr Zeit
Was Sie unbedingt wissen sollten: Elternzeit ist nicht gleich bezahlte Elternzeit. Ein Elternpaar kann sich zusammen bis zu drei Jahre „Auszeit“ vom Job nehmen, um sich um ein Kind zu kümmern. Doch Elterngeld, das in der Regel zwei Dritteln des eigenen Nettogehalts entspricht, wird nur für 14 beziehungsweise zwölf Monate gezahlt. Um 14 Monate lang Elterngeld zu erhalten, müssen Mutter und Vater beide Elternzeit nehmen. Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate nehmen, wenn der andere zwölf Monate nimmt. Geht nur einer von beiden in Elternzeit, bekommt die Familie nur zwölf Monate lang Elterngeld. Als Vater können Sie also zwölf Monate zu Hause bei Ihrem Kind sein, wenn die Mutter zwei Monate Elternzeit nimmt. Die meisten Paare machen es aber andersherum, weil der Mann bisher oft noch mehr verdient als die Frau. Dabei ist die spannende erste Zeit mit dem Baby doch unbezahlbar.
Gemeinsam mehr erleben
Wie sich Paare die 14 Monate Elternzeit aufteilen, ist ganz ihnen überlassen. Die Elternzeit muss zum Beispiel gar nicht unbedingt am Stück genommen werden. Man kann auch ein oder mehrere Monate nach der Geburt einreichen und noch zusätzliche Monate zu einem späteren Zeitpunkt. Außerdem darf die Vaterzeit sich mit der Mutterzeit durchaus überschneiden. Gerade nach der Geburt hilft es sehr, wenn beide Partner sich um das Neugeborene kümmern können. Zudem leiden viele Väter und Mütter unter Schlafmangel. Wenn man dann nicht zur Arbeit muss, sondern auch tagsüber noch ein Schläfchen machen kann, hilft das sehr. Häufig nutzen die jungen Familien die bezahlte Auszeit aber auch für eine erste gemeinsame Reise mit dem Baby.
Wussten Sie zudem, dass…
- Sie in der Elternzeit die Möglichkeit haben, bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten?
- Elterngeld nicht in Kalendermonaten, sondern in Lebensmonaten des Kindes gezahlt wird? Das ist wichtig für die Planung des monatlichen Einkommens.
- Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat, in dem Sie in Elternzeit sind, um ein Zwölftel des Jahresurlaubs kürzen kann? Deshalb Start und Ende der Elternzeit möglichst nicht auf Monatsbeginn oder -ende legen.
- ein Vater am ersten Geburtstag seines Kindes wieder arbeiten muss, auch wenn er im zwölften Lebensmonat des Kindes in Elternzeit ist? Wenn Sie also den ersten Geburtstag mitfeiern wollen, rechtzeitig für diesen Tag Urlaub einreichen!
Weitere Informationen
Die Arbeitskultur befindet sich derzeit mitten im Wandel. Mitarbeitende wünschen sich mehr Flexibilität und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Personalentwicklung reagiert mit neuen Möglichkeiten.
Lesen Sie dazu den Medienbeitrag der ManpowerGroup:
02.02.2022 - Personalwirtschaft - Mitarbeiterbindung ... (PDF Seite 3) "Papa bleibt zu Hause, Mama steigt auf."


