Es gibt Situationen im Leben, die mit einer Vollzeitstelle schwer zu vereinen sind. Viele Arbeitnehmer, die neben dem Job noch Kinder betreuen, sich ehrenamtlich engagieren oder Senioren pflegen, wünschen sich daher, beruflich kürzerzutreten und mehr Zeit für andere Dinge zu haben. Seit dem Jahr 2001 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Damit reagierte die Politik auf ein gestiegenes gesellschaftliches Bedürfnis nach flexibleren Arbeitsmodellen. Seither arbeiten Menschen weltweit flexibel und die Mehrheit davon möchte das auch in Zukunft tun.
Die Zahl der Menschen die in Teilzeit arbeiten ist gestiegen und oft sind es Frauen, die den Antrag auf Teilzeit stellen. Bevor Sie aber auch bei Ihrem Chef oder Ihrer Chefin Teilzeitarbeit beantragen, sollten Sie mithilfe der folgenden Punkte prüfen, ob ein solcher Schritt in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Grundsätzlich müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie in Teilzeit arbeiten können: Erstens muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen und zweitens müssen in Ihrem Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein. Trifft das zu, können Sie Ihrem Chef schriftlich mitteilen, wie viele Stunden Sie künftig arbeiten möchten. Den Antrag müssen Sie mindestens drei Monate vor dem Termin stellen, zu dem Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Zur Angabe von Gründen sind Sie nicht verpflichtet.
Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, wird Ihr Arbeitsvertrag entsprechend angepasst. Eine Ablehnung des Teilzeitwunsches muss Ihr Chef Ihnen spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn mitteilen, und zwar schriftlich. So kann der Arbeitgeber betriebliche Gründe anführen, die gegen eine Tätigkeit in Teilzeit sprechen. Zulässige Gründe für die Ablehnung wären eine Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs, der Sicherheit im Betrieb oder das Entstehen von unverhältnismäßig hohen Kosten für den Arbeitgeber. Ausgenommen von dieser Regel sind Mitarbeiter in Elternzeit, die bis zu 30 Stunden arbeiten dürfen, ohne dass die Elternzeit dadurch endet. Bei einem Rechtsstreit muss der Arbeitgeber die angeführten Gründe konkret belegen, was für ihn häufig ein Problem darstellt. Bevor Sie zu einem Rechtsanwalt oder zum Betriebsrat gehen, sollten Sie aber noch mal in Ruhe mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin reden. Sie sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, mit Ihnen zu verhandeln. Oft lassen sich die gegensätzlichen Interessen durch einen Kompromiss auflösen.

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf das Gehalt aus?
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, verdienen Sie den gleichen Stundenlohn wie in Vollzeit. Zudem darf Ihnen eine Sondervergütung wie das Weihnachtsgeld nicht verweigert werden. Trotzdem bezahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber weniger Lohn, wenn Sie Ihre Stunden reduzieren. Um genau abschätzen zu können, wie die finanziellen Folgen in Ihrem konkreten Fall sind, bietet das Bundesarbeitsministerium den sogenannten Teilzeitrechner als App an. Mithilfe dieses Tools können Sie vergleichen, wie sich Ihr Netto-Gehalt verändert, wenn Sie in Teilzeit arbeiten würden.
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass sich durch die Verringerung der Arbeitszeit der Netto-Stundenlohn erhöht. Das liegt daran, dass man in Deutschland mit steigendem Einkommen auch einen steigenden Steuersatz bezahlt. Wenn Sie weniger Stunden arbeiten und weniger verdienen, zahlen Sie daher auch einen geringeren Steuersatz. Zudem verringert sich aber auch Ihr Rentenanspruch, weil Sie weniger in die Rentenversicherung einzahlen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet deshalb Beratungsgespräche an, in denen Sie klären können, welche Auswirkungen die Teilzeitarbeit auf Ihren Rentenanspruch hat. Außerdem stellt die Rentenversicherung einen Online-Rechner zur Verfügung.
Schadet die Teilzeitarbeit der Karriere?
Im Gesetz ist klar formuliert, dass Sie nicht diskriminiert werden dürfen, weil Sie in Teilzeit arbeiten. So darf Sie Ihr Arbeitgeber deshalb nicht von Beförderungen ausschließen. Dennoch scheuen in der Praxis vor allem Führungskräfte den Schritt in die Teilzeit.
Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, auch den beruflichen Aufstieg von Teilzeitkräften zu fördern, etwa indem er die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht. Nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen der Berücksichtigung von Weiterbildungswünschen von Kollegen kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme verweigern. Grundsätzlich sollen Arbeitgeber ihr Weiterbildungsangebot so gestalten, dass auch Mitarbeiter in Teilzeit die Möglichkeit haben teilzunehmen.
Gibt es ein Rückkehrrecht in Vollzeit?
Häufig ist der Wunsch nach einem Teilzeitjob nur vorübergehend. Noch gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Rückkehr in Vollzeit. Wenn Ihr Arbeitgeber eine freie Stelle zu besetzen hat, muss er Sie jedoch bevorzugt einstellen. Dafür müssen Sie zuvor signalisiert haben, dass Sie gerne Ihre Stundenanzahl wieder erhöhen möchten. Die Bundesregierung hat jetzt beschlossen, ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit auf den Weg zu bringen. Das Gesetz, dem der Bundestag noch zustimmen muss, sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten bis maximal fünf Jahren reduzieren dürfen. Anschließend sollen sie in ihren bisherigen Job zurückkehren dürfen. Allerdings sind kleine Betriebe von der Neuregelung, die ab 2019 gelten soll, ausgenommen: das Recht auf befristete Teilzeit soll nur ab einer Firmengröße von mindestens 46 Mitarbeitern gelten. Zudem enthält das Gesetz eine Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit bis zu 200 Beschäftigten. Sie müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern eine befristete Teilzeit genehmigen.

