Schutzmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle

Das Arbeitsschutzgesetz hilft, die Anzahl der Arbeits­unfälle zu reduzieren. Welche Schutz­maßnahmen muss Ihr Arbeitgeber treffen und was haben Sie zu beachten?

Bauarbeiterhelm wird im Arm gehalten

Der Kollege schneidet mit einem Cuttermesser ein Kabel, bekommt es aber nicht durch, wird wütend, hält es schließlich falsch und rutscht ab. Schon ist es passiert. Er hat sich geschnitten oder mit der Spitze gestochen.

Laut Statista wurden in Deutschland nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung im Jahr 2021 etwa 804.774 Arbeitsunfälle gemeldet. 1992 waren es noch 1,8 Millionen Unfälle.

Das ist vor allem der verschärften Regelung und Durchsetzung von Arbeits­schutz­maßnahmen zu verdanken sowie Fortschritte im betriebs­internen Gesundheits­management. Damit ist die Anzahl zwar so niedrig wie noch nie, aber trotzdem immer noch sehr hoch. Das Arbeits­schutz­gesetz soll diese Unfälle verhindern.

Welche Schutzmaßnahmen muss Ihr Arbeitgeber treffen und was haben Sie zu beachten

Unfälle vermeiden

Das Arbeitsschutzgesetz regelt in Deutschland die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die dort enthaltenen Vorschriften sollen dabei helfen, Unfälle während der Arbeitszeit zu vermeiden und menschen­gerechte Arbeits­bedingungen schaffen. Dazu zählt zum Beispiel, dass Sie nicht ständig bei der Arbeit über- oder unterfordert sind. Das Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass ein gutes Arbeits­verhältnis überhaupt erst entstehen kann. Dazu gibt es jede Menge Verordnungen wie zum Beispiel zum Lärmschutz oder für den Umgang mit Gefahrstoffen, die das Gesetz noch genauer beschreiben.

Gefahren frühzeitig erkennen

Laut Arbeitsschutzgesetz ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, mögliche Gefahren am Arbeits­platz zu entdecken und im Zweifel notwendige Schutz­maßnahmen zu treffen. Eine solche Gefahren­quelle ist zum Beispiel ein meter­hohes, wackliges Regal. Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass dieses Regal niemandem gefährlich wird, indem er es fest an der Wand anbringt oder gegebenenfalls ein neues kauft.  

Dieser Vorgang nennt sich Gefährdungs­beurteilung und ist ein zentrales Element des Arbeits­schutzes. Dabei geht es nicht nur um Gefahren durch herunter­fallende Gegen­stände oder kaputte Geräte, sondern ausdrücklich auch um psychische Faktoren. Dabei wird beispiels­weise geprüft, ob Sie unter ständigem Zeitdruck oder überwiegend allein arbeiten und die Kolleg*innen nie sehen. Die genaue Durchführung dieser Beurteilung ist im Gesetz nicht genau beschrieben. Es gibt also kein festgelegtes Vorgehen, dafür aber sieben Schritte, an denen sich Arbeitgeber orientieren können.

Zusätzlich hat die Bundesanstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin eine Leitlinie für die Gefährdungs­beurteilung veröffentlicht. Verstöße gegen den Arbeits­schutz werden mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet. Wird durch eine vorsätzliche Handlung das Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist es sogar möglich, dass der Verantwortliche ins Gefängnis muss – für bis zu einem Jahr. Ihr Chef ist außerdem dazu verpflichtet, Sie und die Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheits­schutz bei der Arbeit aufzuklären.

Ihre Pflichten … 

Wenn Ihr Arbeitgeber mögliche Gefahren­quellen erkannt hat, muss er entsprechende Schutz­maß­nahmen ergreifen, um Sie und Ihre Kolleg*innen zu schützen. Dazu zählt beispiels­weise die Bereitstellung der persönlichen Schutz­ausrüstung. Dazu zählen Sicherheits­schuhe, Atemschutz oder ein Schutz­helm. Die Ausrüstung richtet sich logischer­weise danach, was Sie auf der Arbeit zu tun haben. Laut Arbeits­schutz­gesetz sind Sie verpflichtet, diese Schutz­kleidung auch zu tragen. Tun Sie das trotzdem nicht, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Im Gesetz steht auch, dass Sie Maschinen, Geräte und Transport­mittel nur so verwenden dürfen, wie es vorgeschrieben ist. Dass Sie ein Rennen mit Ihrem Gabel­stapler gegen einen anderen Kollegen fahren, ist also nicht gerade die beste Idee. Außerdem müssen Sie Ihren Chef sofort informieren, wenn Ihnen selbst Dinge auffallen, die gefährlich werden könnten

Ihre Rechte ...

Aber auch wenn von einer alten Maschine noch keine Gefahr ausgeht, haben Sie jederzeit das Recht, beim Betriebsrat oder direkt bei Ihrem Vorgesetzten Verbesserungs­vorschläge zu machen. Wenn Sie konkrete Beweise haben, dass die getroffenen Schutz­maßnahmen nicht ausreichen und Ihr Betrieb trotzdem nichts unternimmt, dürfen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Das Gesetz garantiert, dass Ihnen daraus kein Nachteil entstehen darf.

Verletzungsrisiko minimieren

Doch allen Maßnahmen und Gesetzen zum Trotz gibt es immer wieder Arbeits­unfälle mit teils schweren Verletzungen. Viele Unfälle passieren, weil jemand müde oder unkonzentriert ist oder eine Situation falsch einschätzt. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollten Sie bei solchen oder ähnlichen Anzeichen eine kurze Pause einlegen oder Kolleg*innen bitten, Sie bei Ihrer Aufgabe zu unterstützen. Vorsicht ist schließlich besser als Nachsicht. Sollte es trotzdem zu einem Unfall kommen, haben Sie jetzt einige Informationen darüber, was Sie zu tun haben.